Aufnahmevoraussetzungen für das Berufliche Gymnasium
- Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe.
- qualifizierender Realschulabschluss und Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
- Realschulabschluss mit einem Durchschnitt von mindestens 2,9 und zusätzlich einen Durchschnitt von mind. 2,9 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und einer Naturwissenschaft sowie die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
Verfahrensregeln hinsichtlich der Bewerbungen für die gymnasiale Oberstufe:
- Die Bewerbung erfolgt über die abgebende Schule (nur für den Fall, dass Sie zurzeit keine Schule in Frankfurt besuchen, können Sie sich über den Postweg direkt an der Klingerschule bewerben).
- Bewerbungsfrist für das nächste Schuljahr 2025/26: 14.Februar 2025 bei der abgebenden Schule (03. März 2025 Eingang an der Klingerschule).
- Verwenden Sie bitte das Anmeldeformular (Anlage 4) – siehe unten
- Senden Sie außerdem Ihre Zeugnisse (9/2 und 10/1) sowie eine Eignungsfeststellung der abgebenden Schule
- Fügen Sie einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben bei
- Besonders wichtig ist, dass in Ihrer Bewerbung der von Ihnen gewünschte Schwerpunkt (Wirtschaftslehre, Gesundheitslehre oder Erziehungswissenschaften) deutlich erkennbar ist.
Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler richten über die abgebende Schule einen schriftlichen Antrag an die Klingerschule. Das entsprechende Anmeldeformular erhalten Sie im Sekretariat der abgebenden Schule (oder auf der Homepage der Klingerschule).
Bitte geben Sie bis 14. Februar Sie dort auch Ihre Bewerbungsunterlagen ab, die neben dem Anmeldeformular die letzten beiden Halbjahreszeugnisse (insbesondere das vom 31.01.2025), eventuell eine Eignungsfeststellung, einen Lebenslauf und ein (die Aufnahmewahrscheinlichkeit erhöhendes) Motivationsschreiben enthalten sollten.
Das Anmeldeformular muss vom Schulleiter bzw. von der Schulleiterin der abgebenden Schule unterschriebenen sein.
Die Schulleitung der abgebenden Schule fügt dem Antrag eine Eignungsfeststellung zu und leitet alle Dokumente Anfang März 2025 an die Klingerschule weiter. Entsprechen die Noten des Halbjahreszeugnisses 10-1 nicht den Aufnahmevoraussetzungen und/oder wird die Eignung zu diesem Termin nicht festgestellt, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden, eine Aufnahmezusage kann nicht erfolgen. Anzumerken ist, dass ein entsprechender Notendurchschnitt im Mittleren Abschluss nicht automatisch die Eignungsfeststellung nach sich zieht. Die Eignungsfeststellung bedarf im Falle von Schülerinnen und Schüler, die an Real- und Gesamtschulen mit dem Ziel des (qualifizierenden) Mittleren Abschlusses beschult werden, eines gesonderten Beschlusses der Klassenkonferenz der abgebenden Schule; sie ist nicht notwendig, sofern es sich bei der abgebenden Schule um ein Gymnasium handelt.
Nur für den Fall, dass Sie zurzeit keine Schule in Frankfurt besuchen, können Sie sich direkt an der Klingerschule bewerben. Verwenden Sie bitte auch in diesem Fall das Anmeldeformular (Anlage 4), fügen Sie die genannten Anlagen bei und senden Sie die Bewerbung über den Postweg an unser Sekretariat.
Maßgeblich für die vorläufige Zusage eines Platzes an unserer Schule ist das Halbjahreszeugnis10/1 des ersten Schulhalbjahres 2024/25, das am 31. Januar 2025 ausgegeben wurde.
Sollten Ihre Noten im Halbjahreszeugnis 10/1 des ersten Schulhalbjahres 2024/25 für eine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nicht ausreichen und/oder die Klassenkonferenz Ihrer Schule keine Eignungsfeststellung beschließen, so können Sie sich dennoch bewerben und kommen auf eine Warteliste. Für den Fall, dass Ihre Noten im Halbjahreszeugnis 10/2 des zweiten Schulhalbjahres 2024/25 für eine Versetzung ausreichen und die Eignungsfeststellung der Klassenkonferenz noch erteilt werden, besteht dann ggf. die Möglichkeit des Nachrückens, sodass Sie eventuell noch einen frei gebliebenen oder frei gewordenen Platz an unserem Beruflichen Gymnasium erhalten können.